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Ausbildung – Zulassung

Zulassungsverfahren

Nach Eingang der Unterlagen wird ein gebührenpflichtiges dreistufiges Zulassungsverfahren eröffnet:

  • In einem ersten Schritt werden die wesentlichen formalen und fachlichen Voraussetzungen des Bewerbers für die Zulassung zur Ausbildung geprüft.
  • Im nächsten Schritt findet ein Auswahlgespräch mit zwei Dozenten statt, die unterschiedliche Psychotherapieverfahren lehren. Da die therapeutische Beziehung als wichtiger Wirkfaktor für eine gelungene Therapie maßgeblich durch die Persönlichkeit des Therapeuten bestimmt wird, erfolgt die Auswahl der künftigen Ausbildungsteilnehmer nicht nach Abschlussnoten. Es geht vor allem um den persönlichen Eindruck, das Einschätzen der Motivation und der Eignung des Bewerbers, die Anforderungen der Ausbildung zu bewältigen. Sofern von Seiten der Dozenten und des Bewerbers keine Bedenken bestehen, wird die Teilnahme am Zulassungsseminar empfohlen.
  • Der größere Teil der Ausbildung erfolgt in jahrgangsbezogenen Gruppen. Im dritten Schritt wird deshalb im Zulassungsseminar (20 Astd. an einem Wochenende) die Aufnahme- und Verarbeitungsfähigkeit der Bewerber im Gruppensetting geprüft. Am Ende des Seminars erhalten die Bewerber von den Seminarleitern eine Einschätzung zu ihrer Eignung für die KJP-Ausbildung.

Im Falle einer Ablehnung kann der Bewerber sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bewerben und erneut an einem Zulassungsseminar teilnehmen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Zulassung zur SIMKI-Approbationsausbildung ohne Master

Nach § 5 PsychThG bestehen formale Zulassungsvoraussetzungen:

  • Ein im Inland abgeschlossenes Hochschulstudium (Uni) im Studiengang Psychologie (Abschluss Diplom oder beide Abschlüsse B. Sc. und M. Sc. unter Einschluss des Faches Klinische Psychologie)
  • Ein im Inland abgeschlossenes Hochschulstudium (Uni / HAW) im Studiengang Pädagogik bzw. Sozialpädagogik (Diplom, Magister, B. A. oder M. A.)
  • Ein in einem anderen Staat abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik

Nach der Bewerbung zur Ausbildung wird ein gebührenpflichtiges Zulassungsverfahren eröffnet.

Zulassung zur SIMKI-Approbationsausbildung mit Master

Hier gelten dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie bei der Approbationsausbildung ohne Master.

Das Masterstudium „Therapeutisch orientierte Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen” an der Hochschule Mittweida kann darüber hinaus aufnehmen, wer

  1. über einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom) oder einen Masterabschluss an einer Hochschule in den Studiengängen Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Sozialwesen verfügt,
  2. über einen Hochschulabschluss verfügt, der nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und den Regelungen der Landesprüfungsämter zu einer Zulassung zur staatlich anerkannten Ausbildung in Kinder- und Jugendlichen­psychotherapie berechtigt.

Für ausländische Studienbewerber kann die Fakultät Soziale Arbeit den Zugang zum Studium von eigenen Leistungserhebungen abhängig machen.