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Ausbildung – Vertrag

SIMKI-Approbationsausbildung ohne Masterstudium

Nach der endgültigen Zulassung wird ein Ausbildungsvertrag für die Dauer der Ausbildung geschlossen.

Während der Ausbildung gilt eine halbjährige Kündigungsfrist für Teilnehmer und Institut. Sie kann zum 31.08. oder 28.02. eines jeden Jahres wirksam werden und muss bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich vorgelegt werden. Bis zu diesen Terminen sind alle Ausbildungsraten zu begleichen. Vom Ausbildungsteilnehmer kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Vom Ausbildungsträger kann eine Kündigung nur in besonderen Fällen erfolgen.

Bei Änderungen wesentlicher gesetzlicher Bestimmungen, bei wirtschaftlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit der Vertragserfüllung steht den Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

SIMKI-Approbationsausbildung mit Masterstudium

Nach der endgültigen Zulassung wird für den kombinierten Studiengang zusätzlich zum Ausbildungsvertrag ein Studienvertrag abgeschlossen, der die Organisation der Kombinationsausbildung regelt.

Der Masterstudiengang umfasst sieben Semester, die im Zeitrahmen der zehnsemestrigen SIMKI-Approbationsausbildung (4.200 Astd.) studiert werden. Die kombinierte Ausbildung beginnt zunächst mit zwei Semestern SIMKI-Ausbildung. Das Masterstudium startet mit dem dritten SIMKI-Semester. Im siebenten MA-Semester erfolgt aufgrund einer Einstufungsprüfung die Immatrikulation in die Hochschule Mittweida, so dass die Masterprüfung absolviert werden kann. Nach Abschluss der Masterprüfung kann schließlich die staatliche Abschlussprüfung durchgeführt werden. Am Ende verfügen die Absolventen sowohl über einen Masterabschluss als auch über eine Approbation.