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Ausbildung – Grundlagen und Ziele

Grundlagen

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Die Ausbildung wird in zwei unterschiedlichen Varianten angeboten:

  • SIMKI-Approbationsausbildung ohne Masterstudium
  • SIMKI-Approbationsausbildung mit Masterstudium (Kombinationsausbildung)

Die wissenschaftliche Stärkung der Approbationsausbildung durch ein Masterstudium wurde aus verschiedenen Gründen notwendig.

Zum einen ist SIMKI überzeugt, dass nach dem Wegfall der alten Hochschul-Diplome nur ein Studium auf Masterebene den Zugang zur KJP eröffnen sollte. Das PsychThG von 1988 und die Beschlusslage der Kultusministerkonferenz (KMK) regeln, dass auch den Bachelor-Absolventen der sozialberuflichen Studiengänge der Zugang zu dieser Ausbildung offen steht und dies ist auch die Sichtweise von einigen Landesprüfungsämtern bzw. Approbationsbehörden in Deutschland.

SIMKI nimmt Bachelor-Absolventen in die KJP-Ausbildung mit dem Ziel der Weiterqualifizierung zum Master auf.

Zum anderen sollen durch den akkreditierten Masterstudiengang „Therapeutisch orientierte Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen” die Absolventen befähigt werden, besonders belastete, psychisch gestörte und chronisch psychisch-psychosomatisch erkrankte und behinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen (hard-to-reach-Klienten) therapeutisch und pädagogisch / sozialpädagogisch zu fördern. Zugleich werden die Studierenden befähigt, spezialisiertes klinisches Wissen und therapeutisch-sozialarbeiterische Handlungskompetenzen in das Gesundheits- und Sozialwesen einzubringen, wozu auch das Herausbilden von entsprechenden Führungs-und Leitungskompetenzen in Institutionen sowie der Erwerb von Forschungskompetenzen und nicht zuletzt die Entwicklung einer ethisch fundierten professionellen Identität gehören.

Schließlich ist die Anbindung der psychotherapeutischen Ausbildung an die wissenschaftliche Forschung und Lehre der Hochschule ein unverzichtbarer Bestandteil.

Ziele der Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist die praxisnahe und patientenbezogene Vermittlung von Grundkenntnissen in wissenschaftlich fundierten bzw. anerkannten Psychotherapieverfahren und der vertieften Ausbildung in den Richtlinienverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie.

Die Ausbildung findet auf der Grundlage des PsychThG und der KJPsychTh-APrV statt. Es sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, um eigenverantwortlich und selbständig Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Störungen mit Krankheitswert bei Kindern und Jugendlichen durchführen zu können.

Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut für die Bereiche tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie beantragt werden.

Des Weiteren ist mit der berufsrechtlichen Approbation der sozialrechtliche Fachkundenachweis verbunden, der beim Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vorgelegt werden kann. Er ist die Grundlage für die eigene Niederlassung in der kassenärztlichen Versorgung.

Da die Ausbildung von ihrem Anspruch her methodenübergreifend ist, werden zusätzlich zu den beiden genannten Richtlinienverfahren weitere wissenschaftlich anerkannte bzw. fundierte Verfahren vermittelt, um eine optimale Behandlung und Versorgung zu gewährleisten.

Die curriculare Ausbildung beinhaltet entsprechend § 8 PsychThG und KJPsychTh-APrV:

  • Praktische Tätigkeit
  • Theoretische Ausbildung
  • Praktische Ausbildung
  • Selbsterfahrung

Die Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 4.200 Ausbildungsstunden (Astd.) und findet berufsbegleitend statt. Die Dauer beträgt mindestens fünf Jahre.

Alle zwei Jahre beginnt zum Sommersemester ein neuer Ausbildungskurs (März 2025, März 2027 usw.). Ausbildungsbeginn des ersten Ausbildungsganges war 2001.