Ausbildung – Finanzierung
Fixe Ausbildungsgebühren
SIMKI-Approbationsausbildung ohne Masterstudium
- Monatlich 475,00 € (beinhaltet alle Gebühren für theoretische Ausbildung, Gruppenselbsterfahrung, praktische Tätigkeit, Supervision im vorgegebenen Rahmen, Zwischen- und Vorprüfung, Modulprüfungen, Verwaltung und Organisation sowie Berufshaftpflicht)
SIMKI-Approbationsausbildung mit Masterstudium
- Monatlich 525,00 € (beinhaltet alle Gebühren für theoretische Ausbildung, Gruppenselbsterfahrung, praktische Tätigkeit, Supervision im vorgegebenen Rahmen, Zwischen- und Vorprüfung, Modulprüfungen, Verwaltung und Organisation sowie Berufshaftpflicht)
- Einmalige Studiengebühr im siebenten Semester: 450,00 €
- Einmaliger Semesterbeitrag: 95,00 €
Weitere Kosten
- Bearbeitungsgebühr bei Bewerbung 50,00 €
- Auswahlgespräch mit zwei Dozenten unterschiedlicher Verfahren 100,00 €
- Zulassungsseminar an einem Wochenende (20 Astd.) 200,00 €
- Einzelselbsterfahrung, Kosten abhängig vom Richtlinienverfahren (TP oder VT)
- Praktische Ausbildung außerhalb der SIMKI-Institutsambulanz in Lehrpraxen, Kosten abhängig von den geleisteten Behandlungsstunden
- Gebühr für die staatliche Abschlussprüfung 450,00 €
Einnahmen
Die psychotherapeutischen Behandlungen der Ausbildungsteilnehmer werden nach gesetzlichen Vorschriften vergütet. Die Höhe
der Einnahmen hängt vom jeweiligen Vertragszustand mit den Krankenkassen und vom Umfang der geleisteten psychotherapeutischen Behandlungen ab
(mindestens 600, maximal 800 Stunden).
Eine Refinanzierung der Ausbildungskosten ist damit zu großen Anteilen möglich.
Fördermöglichkeiten
Arbeitgeber
Mitunter beteiligen sich Arbeitgeber an den Ausbildungskosten. Fragen Sie bitte nach.
Bildungskredite bei Banken
Sie können bei der KfW oder bei privaten Banken einen Bildungskredit beantragen.
SAB (Sächsische Aufbaubank)
Derzeit bietet die SAB keine Förderung an. Bitte informieren Sie sich, ob Förderprogramme neu aufgelegt werden. Der Antragseingang muss vor der Bewerbung erfolgen.
Steuern
Die Ausbildungskosten sind nach bisherigem Stand als Fortbildung steuerlich absetzbar (Zweitstudium innerhalb einer „Berufsart”).