AUSBILDUNG (APPROBATION) – ZIELE UND GRUNDLAGEN
Ziel der Ausbildung ist die praxisnahe und patientenbezogene Vermittlung von Grundkenntnissen in wissenschaftlich fundierten bzw. anerkannten Psychotherapieverfahren und der vertieften Ausbildung in den Richtlinienverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie.
Die Ausbildung findet auf der Grundlage des PsychThG und der KJPsychTh-APrV statt. Es sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, um eigenverantwortlich und selbständig Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Störungen mit Krankheitswert bei Kindern und Jugendlichen durchführen zu können.
Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut für die Bereiche tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie beantragt werden.
Des Weiteren ist mit der berufsrechtlichen Approbation der sozialrechtliche Fachkundenachweis verbunden, der beim Zulassungsausschuss bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vorgelegt werden kann. Er ist die Grundlage für die eigene Niederlassung in der kassenärztlichen Versorgung.
Da die Ausbildung von ihrem Anspruch her methodenübergreifend ist, werden zusätzlich zu den beiden genannten Richtlinienverfahren weitere wissenschaftlich anerkannte bzw. fundierte Verfahren vermittelt, um eine optimale Behandlung und Versorgung zu gewährleisten.
Die curriculare Ausbildung beinhaltet entsprechend § 8 PsychThG und KJPsychTh-APrV:
- Praktische Tätigkeit
- Theoretische Ausbildung
- Praktische Ausbildung
- Selbsterfahrung
Die Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 4.200 Astd. und findet berufsbegleitend statt. Die Dauer beträgt mindestens fünf Jahre.
Alle zwei Jahre beginnt zum Sommersemester ein neuer Ausbildungskurs (März 2009, März 2011, März 2013, März 2015 usw.). Ausbildungsbeginn des ersten Ausbildungsganges war Anfang März 2001.
