AUSBILDUNG (APPROBATION) – ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Nach § 5 PsychThG bestehen formale Zulassungsvoraussetzungen:
- Ein im Inland abgeschlossenes Hochschulstudium (Uni) im Studiengang Psychologie (unter Einschluss des Faches Klinische Psychologie)
- Ein im Inland abgeschlossenes Hochschulstudium (Uni / FH) im Studiengang Pädagogik bzw. Sozialpädagogik
- Ein in einem anderen Staat abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik
Nach der Bewerbung zur Ausbildung wird ein gebührenpflichtiges Zulassungsverfahren eröffnet.
Bewerbung
Bewerbungen sind schriftlich an das Institut zu richten und können fortlaufend erfolgen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf mit beruflicher Entwicklung
- Lichtbild
- Beglaubigte Kopie der Diplomurkunde
Bewerbungsfrist ist regelmäßig der 31. August des Vorjahres des Kursbeginns.
Zulassungsverfahren
Zunächst existiert ein förmliches Antragsverfahren, in dem die wesentlichen formalen Voraussetzungen des Bewerbers für die Zulassung zur Ausbildung geprüft werden.
Sodann finden zwei Aufnahmegespräche bei zwei Lehrkräften statt, die verschiedene Psychotherapieverfahren lehren. Neben informellen Fragen soll geklärt werden, ob die Bewerber im Hinblick auf ihre private und berufliche Situation in der Lge sein werden, die Anforderungen der Ausbildung zu bewältigen. Sofern nach diesen beiden Gesprächen seitens der Lehrkräfte und der Bewerber keine Vorbehalte oder Bedenken bestehen, werden die Bewerber für das Zulassungsseminar empfohlen.
Zum Zulassungsseminar werden ca. 20 Teilnehmer eingeladen. Da der größere Teil der Ausbildung im Rahmen der Ausbildungsgruppe stattfindet, wird an einem Einführungs-Wochenende (20 Astd.) die Aufnahme- und Verarbeitungsfähigkeit der Bewerber im Gruppensetting erprobt. Am Ende des Seminars treffen die Teilnehmer ihre Entscheidungen in Bezug auf die Ausbildung und erhalten eine Einschätzung von der jeweiligen Lehrperson. Im Falle einer Ablehnung kann der Bewerber auf Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut an einem Zulassungsseminar teilnehmen. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung trifft der Ausbildungsausschuss. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
