AUSBILDUNG (APPROBATION UND MASTER) – ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Für die approbationsbezogenen Ausbildungsteile gelten dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie unter Kapitel AUSBILDUNG (APPROBATION) dargelegt.
Das Masterstudium „Therapeutisch orientierte Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen” an der Hochschule Mittweida kann aufnehmen, wer
- über einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor / Bakkalaureus, Diplom) oder einen Masterabschluss an einer Hochschule in den Studiengängen Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Sozialwesen verfügt,
- über einen Hochschulabschluss verfügt, der nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und den Regelungen der Landesprüfungsämter zu einer Zulassung zur staatlich anerkannten Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie berechtigt.
Für ausländische Studienbewerber kann die Fakultät Soziale Arbeit den Zugang zum Studium von eigenen Leistungserhebungen abhängig machen.
